Amerikanische Rebzikade und Goldgelbe Vergilbung der Rebe

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1. Warum ist das wichtig?

Die Amerikanische Rebzikade überträgt die gefährliche Rebenkrankheit Goldgelbe Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée).

Goldgelbe Vergilbung ist eine EU-Quarantäne-krankheit und meldepflichtig

Befallene Rebstöcke sterben ab

Krankheit breitet sich rasch aus

Bereits einzelne unbehandelte Rebstöcke stellen ein Risiko dar

Direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich! Daher: Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade (= Hauptüberträger)


2. Wer ist betroffen?

Gemeinden im Hauptverbreitungsgebiet lt. Verordnung der NÖ Landesregierung.

Weinbaubetriebe

Rebschulbetriebe auf

Rebschul- und Vermehrungsflächen

Alle Besitzer und Besitzerinnen von Rebstöcken:

d.h. auch Privatgärten, Gemeinden, öffentliche Parks, Firmengelände etc.

Die vorgesehenen Maßnahmen gelten nicht nur für Weinbaubetriebe, sondern für alle Besitzer und Besitzerinnen von Rebstöcken.


3. Wie erkenne ich die Gefahr? Amerikanische Rebzikade

ca. 5–6 mm groß

Lebt ausschließlich auf Reben

Saugt an mit Goldgelber Vergilbung erkrankten Reben und über-trägt Krankheit auf gesunde Reben

Erwachsene Rebzikade kann mehrere 100 Meter weit fliegen – da-her rasche Ausbreitung der Krank-heit möglich


Symptome der Goldgelben Vergilbung

Blätter verfärben sich gelb (Weißweinsorten) bzw. rot (Rotweinsorten)

Eingerollte Blätter

Triebe verholzen nicht

Befallene Reben sterben ab


4. Was ist verpflichtend zu tun?

Rebstöcke müssen mit einem Insektizid behandelt wer-den, um die Amerikanische Rebzikade einzudämmen

Mindestens 2 Behandlungen

Zeitraum: Mai bis Juli

Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden

Aufzeichnungspflicht

Rechnungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel 3 Jahre aufbewahren

Aufzeichnung (Vorschlag) für nicht berufliche Verwender und Verwenderinnen: Datum, Ort der Pflanzenschutzmittelanwendung (Grundstücksnummer oder Adresse), aus-gebrachtes Pflanzenschutzmittel

Die Verpflichtung gilt auch für einzelne Rebstöcke in Privatgärten, Gemeinden, öffentlichen Parks, auf Firmengeländen etc.


5. Was tun bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung?

Verdacht sofort melden!

Kontakt: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau unter Tel. 05 0259 22200

Verdachtsfälle werden überprüft

Befallene Rebstöcke müssen entfernt werden

Bei bestätigtem Befall können weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden


6. Gemeinsame Verantwortung

Schon ein einzelner unbehandelter Rebstock stellt ein Risiko dar. Eine wirksame Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung ist nur möglich, wenn alle Besitzer und Besitzerinnen von Reben die vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.