1. Warum ist das wichtig?
Die Amerikanische Rebzikade überträgt die gefährliche Rebenkrankheit Goldgelbe Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée).
Goldgelbe Vergilbung ist eine EU-Quarantäne-krankheit und meldepflichtig
Befallene Rebstöcke sterben ab
Krankheit breitet sich rasch aus
Bereits einzelne unbehandelte Rebstöcke stellen ein Risiko dar
Direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich! Daher: Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade (= Hauptüberträger)
2. Wer ist betroffen?
Gemeinden im Hauptverbreitungsgebiet lt. Verordnung der NÖ Landesregierung.
Weinbaubetriebe
Rebschulbetriebe auf
Rebschul- und Vermehrungsflächen
Alle Besitzer und Besitzerinnen von Rebstöcken:
d.h. auch Privatgärten, Gemeinden, öffentliche Parks, Firmengelände etc.
Die vorgesehenen Maßnahmen gelten nicht nur für Weinbaubetriebe, sondern für alle Besitzer und Besitzerinnen von Rebstöcken.
3. Wie erkenne ich die Gefahr? Amerikanische Rebzikade
ca. 5–6 mm groß
Lebt ausschließlich auf Reben
Saugt an mit Goldgelber Vergilbung erkrankten Reben und über-trägt Krankheit auf gesunde Reben
Erwachsene Rebzikade kann mehrere 100 Meter weit fliegen – da-her rasche Ausbreitung der Krank-heit möglich
Symptome der Goldgelben Vergilbung
Blätter verfärben sich gelb (Weißweinsorten) bzw. rot (Rotweinsorten)
Eingerollte Blätter
Triebe verholzen nicht
Befallene Reben sterben ab
4. Was ist verpflichtend zu tun?
Rebstöcke müssen mit einem Insektizid behandelt wer-den, um die Amerikanische Rebzikade einzudämmen
Mindestens 2 Behandlungen
Zeitraum: Mai bis Juli
Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden
Aufzeichnungspflicht
Rechnungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel 3 Jahre aufbewahren
Aufzeichnung (Vorschlag) für nicht berufliche Verwender und Verwenderinnen: Datum, Ort der Pflanzenschutzmittelanwendung (Grundstücksnummer oder Adresse), aus-gebrachtes Pflanzenschutzmittel
Die Verpflichtung gilt auch für einzelne Rebstöcke in Privatgärten, Gemeinden, öffentlichen Parks, auf Firmengeländen etc.
5. Was tun bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung?
Verdacht sofort melden!
Kontakt: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau unter Tel. 05 0259 22200
Verdachtsfälle werden überprüft
Befallene Rebstöcke müssen entfernt werden
Bei bestätigtem Befall können weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden
6. Gemeinsame Verantwortung
Schon ein einzelner unbehandelter Rebstock stellt ein Risiko dar. Eine wirksame Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung ist nur möglich, wenn alle Besitzer und Besitzerinnen von Reben die vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.