Kostenlose Abgabe von gereinigten Pflanzenschutzmittel-Gebinden – ab 01.01.2026

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Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet,

- ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und

- an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.

Betriebe, die im Besitz eines PSM-Sachkundenachweises sind, können ab 01.01.2026 auch leere, gereinigte Gebinde von Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“ bei gewerblichen Übergabestellen für Verpackungen kostenlos abgegeben. Dabei gelten folgende Voraussetzungen und Vorgangsweise:

Grundvoraussetzung:

o Die Verpackung wurde bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet.

o Kostenlose Registrierung im Anfallstellenregister der VKS https://www.wirtschaft-sammelt.at/anfallstellenregister/

o Sollte eine Sammlung der leeren, gereinigten Gebinde durch den Vertreiber angeboten werden (z.B. Lagerhaus), registriert sich nur dieser im Anfallstellenregister.


Größenkriterium und Verpackungsart:

o kostenlose Abgabe ausschließlich für Kunststoffflaschen und -kanister bis inklusive 25 Liter


für Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“:

o Reste entleeren und 3x ausspülen (gemäß PSM-Sachkundeschulung)

o Austropfen und trocknen lassen

o NICHT verschließen und Verschlüsse separat abgeben

o Abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit

o Entfernen oder Unkenntlichmachen sämtlicher Gefahrensymbole

Gefahrensymbole müssen zu 100% entfernt oder unkenntlich gemacht werden

o Abgabe bei einer gewerblichen Übergabestelle

o Weiterhin von einer kostenlosen Abgabe ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „giftig“ (= Totenkopf-Symbol)


für Leergebinde ohne Gefahrensymbole:

o Reste entleeren und 3x ausspülen (gemäß PSM-Sachkundeschulung)

o Austropfen und trocknen lassen

o NICHT verschließen und Verschlüsse separat abgeben

o Abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit

o Abgabe bei einer gewerblichen Übergabestelle

Die Entsorgung über den Gelben Sack / die Gelbe Tonne ist NICHT VORGESEHEN!

Eine Liste der gewerblichen Übergabestellen finden Sie auf www.wirtschaft-sammelt.at

Die Festlegung zur Vorgangsweise der Übergabe von Pflanzenschutzmittel-Gebinde erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).