Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet,
- ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und
- an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.
Betriebe, die im Besitz eines PSM-Sachkundenachweises sind, können ab 01.01.2026 auch leere, gereinigte Gebinde von Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“ bei gewerblichen Übergabestellen für Verpackungen kostenlos abgegeben. Dabei gelten folgende Voraussetzungen und Vorgangsweise:
Grundvoraussetzung:
o Die Verpackung wurde bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet.
o Kostenlose Registrierung im Anfallstellenregister der VKS https://www.wirtschaft-sammelt.at/anfallstellenregister/
o Sollte eine Sammlung der leeren, gereinigten Gebinde durch den Vertreiber angeboten werden (z.B. Lagerhaus), registriert sich nur dieser im Anfallstellenregister.
Größenkriterium und Verpackungsart:
o kostenlose Abgabe ausschließlich für Kunststoffflaschen und -kanister bis inklusive 25 Liter
für Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“:
o Reste entleeren und 3x ausspülen (gemäß PSM-Sachkundeschulung)
o Austropfen und trocknen lassen
o NICHT verschließen und Verschlüsse separat abgeben
o Abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit
o Entfernen oder Unkenntlichmachen sämtlicher Gefahrensymbole
▪ Gefahrensymbole müssen zu 100% entfernt oder unkenntlich gemacht werden
o Abgabe bei einer gewerblichen Übergabestelle
o Weiterhin von einer kostenlosen Abgabe ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „giftig“ (= Totenkopf-Symbol)
für Leergebinde ohne Gefahrensymbole:
o Reste entleeren und 3x ausspülen (gemäß PSM-Sachkundeschulung)
o Austropfen und trocknen lassen
o NICHT verschließen und Verschlüsse separat abgeben
o Abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit
o Abgabe bei einer gewerblichen Übergabestelle
Die Entsorgung über den Gelben Sack / die Gelbe Tonne ist NICHT VORGESEHEN!
Eine Liste der gewerblichen Übergabestellen finden Sie auf www.wirtschaft-sammelt.at
Die Festlegung zur Vorgangsweise der Übergabe von Pflanzenschutzmittel-Gebinde erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).