Förderung Baumpflanzaktion

Eine Pflanze im Topf

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung:

  • schriftliches Ansuchen an den Gemeindevorstand unter Bekanntgabe der Bankverbindung
  • Einkauf bei einem österreichischen Betrieb
  • Vorlage der Rechnungskopie 
  • Fotodokumentation des/des gepflanzten Baumes/Bäume.

Die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung der oben genannten Punkte nach Vorlage von Originalrechnungen und der Einzahlungsbestätigung.

Die Förderung tritt mit 16.2.2023 in Kraft.